Geplanter Radwegebau Richtung Billmerich entlang der Kreisstraße K28 (Hertinger Straße, Türkenstraße, Ostenberg)

 

Liebe Billmericher Bürgerinnen und Bürger,

 

seit Veröffentlichung im Hellweger Anzeiger am 09.01.2023 ranken sich die verschiedensten Thesen um den vom Kreis Unna geplanten Ausbau und Ergänzungsbau eines in Teilbereichen vorhandenen Rad- und Gehweges entlang der Kreisstraße K28. Das Vorhaben stößt– wie z.B. Leserbriefe verdeutlichen – auf Unverständnis und Irritationen in großen Teilen der Bevölkerung. Der SPD-Ortsverein Billmerich sah sich daher, um den Informationsstand zu verbessern (die Veröffentlichung im Hellweger Anzeiger ließ viele Fragen offen), veranlasst, wertneutral die Argumente zusammenzutragen, die sich gegen das geplante Vorhaben richten, aber auch die Argumente aufzugreifen, die das bauliche Projekt nachvollziehbarer machen sollen. Insbesondere Gespräche mit einzelnen Bürger*innen, ein mit der verantwortlichen Straßenbauabteilung des Kreises geführtes intensives Informationsgespräch sowie die Auswertung des Radverkehrskonzeptes des Kreises bieten das „Fundament“ für diese Bürgerinformation. Dabei sei herausgestellt, dass diese Information keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Auch der jeweilige Umfang der nachfolgenden Informationen soll nicht dazu dienen, eine Wertung vorzunehmen, sondern soll nur den Informationsstand anreichern.

Der Vorstand des SPD-Ortsvereins hält es nunmehr für angezeigt, dass der Kreis Unna Transparenz herstellt und auf die Öffentlichkeit zugeht.

 

 

Argumente, die sich gegen das Vorhaben richten

  • Die Bevölkerung ist über das Vorhaben nicht informiert worden. Sie fühlt sich „überrumpelt“.

  • Die Stadt Unna ist über das Vorhaben nicht informiert worden.

  • Das Vorhaben ist konzeptionslos.

  • Das Vorhaben ist völlig überflüssig, da eine sehr attraktive Rad- und Fußwegroute durch den Bornekamp existiert.

  • Der bereits vorhandene Radweg entlang der Außerortsstrecke der K28 reicht aus. Die Strecke wird ohnehin nicht von vielen Radfahrer*innen und Fußgänger*innen angenommen.

  • Der Ausbau bietet keinen Attraktivitäts-Vorteil insbesondere für die Radfahrer*innen, da eine durchgängige Führung entlang der Hertinger Straße nicht vorgesehen ist.

  • Die Nutzung der Hertinger Straße für den Radverkehr in die Innenstadt ist aufgrund der gefährlichen Kreuzung mit der B1 unattraktiv.

  • Wenn schon ein Ausbau oder Neubau eines Radweges erfolgen soll, dann gibt es bessere Alternativen (z.B. unter Einbeziehung der Feldstraße/L678).

  • Aus den vorgenannten Gründen sind die für das Bauvorhaben vorgesehenen Investitionen in Höhe von ca. 1,7 Mio Euro eine nicht verantwortbare und den steuerzahlenden Bürger*innen nicht vermittelbare Fehlinvestition.

  • Der Radwegausbau wird nach aktuellem Erkenntnisstand dazu führen, dass entlang der Außerortsstrecke ein umfangreicher Eingriff in die Natur (Rodung eines Altbestandes an Sträuchern und Bäumen) erforderlich wird.

Argumente, die der Nachvollziehbarkeit des Vorhabens dienen sollen

 

  • Seit Jahren fordern Radfahrer*innen und deren Interessenvertretungen (insbesondere ADFC) attraktive, sichere und komfortable Radwege (und natürlich auch Fußwege) und nicht nur -wie vielerorts festzustellen- Behelfsmaßnahmen, die u.a. in zu geringen Fahrbahnbreiten der Radwege z.B. entlang der Straßen zum Ausdruck kommen. Diesem viel diskutierten Anspruch der Radfahrer*innen möchte der Kreis zumindest für seinen Zuständigkeitsbereich (Kreisstraßen) mit seinem Radverkehrskonzept gerecht werden. Dieses Konzept ist vom Kreistag des Kreises Unna nach vorheriger fachlicher Beratung im Herbst 2021 beschlossen worden. Eine Abstimmung hat im Vorfeld mit allen Kommunen stattgefunden. Mit dem Konzept hat man sich auf einheitliche Qualtitätsmerkmale für Radwege und auf daraus resultierende Maßnahmen entlang der Kreisstraßen festgelegt.

  • U.a. die nunmehr für den Ausbau und Ergänzungsbau vorgesehene Strecke entlang der K28 Richtung Billmerich ist Gegenstand des Radverkehrskonzeptes. Der Ausbau/Ergänzungsbau erstreckt sich von der neuen Brücke über die BAB 44 bis ca. zum Ortseingang Billmerich. Der bereits vorhandene Radweg auf der Außerortsstrecke der K28 entspricht nicht den neuesten technischen Vorgaben für Zweirichtungsradwege und bedarf aus Gründen der Sicherheit und der Optimierung einer Ausbaumaßnahme (unabhängig von der Stärke der Frequentierung). Dass der Außerortsbereich zumindest teilweise für Radfahrer- und Fußgänger*innen nicht sicher ist, dürfte nachvollziehbar sein, da der Kfz-Verkehr häufig die Geschwindigkeiten nicht dem Streckenverlauf anpasst und sich der Rad- und Fußverkehr direkt angrenzend zum Kfz-Verkehr „abspielt“.
    Der vorhandene Radweg läuft derzeit vor Beginn der Bebauung an der Türkenstraße aus und geht ohne zusätzliches Angebot für Radfahrer*innen in einen Gehweg über, d.h. danach werden die Radfahrer*innen auf der Kreisstraße zusammen mit dem Kfz-Verkehr „mitgeführt“. Hier soll nunmehr nach den Planungen des Kreises auch in dem innerorts geführten Streckenbereich auf ca. 250 m eine sicherheitstechnische bauliche Anpassung für den Radverkehr und Fußverkehr bis zum neuen Brückenbauwerk erfolgen, wobei die geplanten Breiten für den Rad- und Fußverkehr incl. erforderlichen Sicherheitsabstand 3,0 umfassen . Es erfolgt damit für Radfahrer*innen und für die Fußgänger*innen auch innerorts eine deutliche Verbesserung der vorhandenen Situation zumindest bis zum / ab dem Brückenbauwerk. Diese umfassende bauliche Maßnahme auf der östlichen Seite der K28 soll in diesem Innerortsbereich auch auf der westlichen Fahrbahnseite ergänzt werden um ein Angebot für Radfahrer*innen und Fußgänger*innen.

  • Die innerorts geplante Maßnahme ist eingebettet in ein straßenbauliches Gesamtkonzept incl. Entwässerung. Das bedeutet auch, dass von den angeführten 1,7 Mio € Investitionen nur ein Teil auf den Radwegebau entfällt.

  • Der Kreis strebt in Zukunft die Schaffung eines Angebotes für die Weiterführung des dann am Brückenbauwerk zunächst endenden Radweges an, um eine Durchgängigkeit des Radverkehrs bzw. eine Anbindung an andere Routen zu ermöglichen. Im Zuge des Neubaus der Kreuzung mit der B1 ist eine breitere Aufstellfläche für den Radverkehr vorgesehen.

  • Dass zunehmend Radfahrer*innen vermehrt E-Bikes und Pedelecs nutzen, führt (erfahrungsgemäß) dazu, dass der Ostenberg ein deutlich leichter zu überwindendes „Hindernis“ darstellt.

  • Der Verweis auf die Alternativstrecke im Bornekamp verkennt, dass diese von vielen Radfahrer*innen, Fußgänger*innen (häufig mit Hund) und auch Reiter*innen genutzte Strecke, die eigentlich für den Freizeitverkehr vorgesehen ist, aufgrund dieser Mischnutzung gerade zu bestimmten Zeiten zunehmend stark frequentiert ist. Damit ist ein erhöhtes Konfliktpotential verbunden. Hier findet mittlerweile auch verstärkt Alltagsverkehr statt. Eine Entzerrung der Verkehre in Form des Vorhaltens einer sicher und attraktiv gestalteten Alternativstrecke Richtung Innenstadt entlang der K28 könnte daher auch dazu beitragen, dass mehr Radfahrer*innen und Fußgänger*innen die Strecke über den Ostenberg nutzen und das Konfliktpotential im Bornekamp teilweise entschärft wird.
    Hinzu kommt, dass die in der Verantwortung der Stadt Unna stehende unbeleuchtete und unbebaute Waldrandstrecke nicht unbedingt eine soziale Sicherheit bietet.

  • Ein Verzicht auf den Ausbau/Ergänzungsbau des Radweges entlang der K28 würde nicht dazu führen, dass die für dieses Vorhaben zur Verfügung stehenden Finanzmittel für die z.B. im Rahmen der Leserbriefe geforderten Alternativen (z.B. entlang der Feldstraße = Landstraße L678) „umgelenkt“ werden können. Jeder Straßenbaulastträger (Kommunen, Kreis, Land) ist grundsätzlich für „seine“ Straßen incl. Radverkehrswege verantwortlich und ist für deren Finanzierung, Planung, Finanzierung, Bau und Unterhaltung verantwortlich. Man mag über den „Zuständigkeitspluralismus“ beim Straßenbau und bei der Straßenunterhaltung den Kopf schütteln; aber das ist, da gesetzlich verankert, derzeit leider nicht zu ändern.
    Dieses Argument soll jedoch die in den Wortbeiträgen angedeuteten Alternativstrecken nicht in Abrede stellen. Sie sollten jedoch nicht als Alternativen, sondern als zukünftig weitere denkbare Ergänzungsmaßnahmen für ein attraktives Radverkehrsnetz in Betracht gezogen werden.

  • Sicher, attraktiv und komfortabel sind nicht nur Attribute für die für den Kfz-Verkehr ausgewiesenen Verkehrsflächen. Je mehr Radverkehrsflächen auch entlang bzw. neben den Straßen diesen Anforderungen Rechnung tragen und dieses als normal angesehen wird, wird ein nicht zu unterschätzender Beitrag für die allseits geforderte Verkehrswende gegeben sein (wenn auch nur schrittweise zu erreichen).