Hellweger Anzeiger berichtete:

von Ralph Bürger

 

Das Umweltbundesamt schrieb schon 2017:   "Neue Klimasimulationen für Deutschland zeigen, dass Extremereignisse wie Hitzewellen oder Starkregen in Zukunft häufiger und heftiger auftreten können. Mit Anpassungsmaßnahmen – zum Beispiel Hitzeaktionsplänen, oder Nutzung innerstädtischer Flächen als temporärer Wasserspeicher – können wir uns auf die Klimaänderungen vorbereiten.

Auch ⁠Starkregen⁠ können künftig zunehmen. Durch eine wassersensible Stadtentwicklung („Prinzip Schwammstadt“) können potenzielle Schäden verringert werden – zum Beispiel, wenn innerstädtische Flächen wie Straßen, Parkplätze oder öffentliche Plätze zeitweise als Wasserspeicher genutzt werden können."

Beispiel Bauleitplanung:  Künftige Bauleitpläne müssen nicht nur Versickerungsflächen für den "normalen" Regen bieten. Sie sollten schon von der Planung her auch auf Starkregenfälle eingestellt werden. Übrigens liegen bisher hierzu keinerlei Erfahrungen vor. Was könnte das heißen ? Bei der Planung ist ein Entwässerungskonzept zu erstellen, das neben Haus- und Straßenentwässerung auch Starkregen berücksichtigt. Die damit verbundenen außerordentlichen Wassermengen können und dürfen nicht durch die Kanalisation abgeleitet werden. Experten verwenden für das Ereignis der Terminus "100-jähriges Regenereignis". Dabei sind zeitweilige Überflutungen von Straßen und Bachläufen, sog. "Vorflutern" einkalkuliert. Die Betrachtung der Veränderung des Klimas in den letzten Jahren zeigt, dass das "100-jährige" Ereignis auch alle paar Jahre auftreten kann. Kommunales Handeln hat sich darauf einzustellen. Doch nicht nur Starkregen ist ein neues Wetter- Phänomen, sondern gleichzeitig auftretender Wassermangel durch zu wenige Regenfälle. Hierdurch wiederum trocknen die oberen Bodenschichten aus und begrenzen somit die Aufnahmefähigkeit für plötzliche Regenfälle. In der Folge leidet massiv der Grundwasserspiegel, d.h. er sinkt.

Die Aufstellung eines Bebauungsplanes bietet die Möglichkeit, den Folgen von Wetterextremen soweit wie möglich entgegen zu wirken. Welche Instrumente stehen da zur Verfügung?  Zunächst einmal verpflichtet das Baugesetzbuch in § 9 Pkt. 14 die Gemeinde,

die Flächen für die Abfall- und Abwasserbeseitigung, einschließlich der Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser, sowie für Ablagerungen festzulegen !

Die Rechtsgrundlage für die Anlage von Rückhaltebecken und Versickerungsflächen ist somit gegeben.  Abhängig von der Topographie, dem Gefälle, könnten Grünflächen vorgehalten werden, die Rückhaltung und Versickerung von Regenwasser gewährleisten. Damit sind keinesfalls Regenrückhaltebecken gemeint, denn diese halten nur temporär Wassermengen zurück, die dann doch nicht versickern, sondern dann doch in Vorfluter abgeleitet werden. Es kommt natürlich auf die Gestaltung von Grün- und Versickerungsflächen an, damit diese bei Starkregen ihre Funktion optimal erfüllen können. So können flache Becken oder Teiche modelliert werden, deren Böden bis in einige Meter Tiefe mit Kies ausgefüllt sind. Überschüssige Wassermengen könnten großflächig durch den kiesigen Boden effektiv aufgenommen werden. Auch durchlässig gestaltete Parkflächen und Plätze sollten unterirdisch mit Kiesschichten ausgestaltet werden, um zusätzlich Oberflächenwasser aufnehmen zu können.

Dies bedingt natürlich, dass von vornherein viel mehr Flächen wasserdurchlässig gestaltet werden. 

Auch beim Bau von Regenrückhaltebecken ist künftig auf deren Eignung zur Wasserversickerung zu achten.

 

 

Hellweger Anzeiger vom 11.6.21:

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Klimaveränderungen erfordern größere Versickerungsflächen !

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Ausgeräumte Landschaft in Unna-Süd

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Hellweger Anzeiger vom 19.6.